1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Christian Tölg, Waldbeerweg. 7, 51107 Köln, und dem Auftraggeber soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des §14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

1.2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt das Christian Tölg nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt nur dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Auftraggebers unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen AGB erfolgt.

1.3. Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den Auftraggebern. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist im Internet unter https://www.medee.de jederzeit abrufbar.

2. Auftragserteilung und -annahme

2.1. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Auftraggebers oder Auftragsbestätigung des Christian Tölg.

2.2. Mit der Auftragserteilung an das Christian Tölg, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese AGB für die Dauer der Geschäfts-
beziehung an. Änderungen, Ergänzungen und nebenabreden sowie Anerkennung von Einkaufs- und/ oder Zahlungsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

2.3. Soweit die Beauftragung Dritter durch das Christian Tölg erfolgt, gelten wenn diese AGBs dem Auftraggeber vor Beauftragung des Dritten bekannt gegeben werden. Ausreichend ist, wenn das Christian Tölg den Dritten benennt.

3. Angebote

Unsere Angebote sind, sofern nicht schriftlich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. An fixe Angebote ist das Christian Tölg in erm,angelung an anders lautender Vereinabrungen nur für die Dauer von zwei Wochen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber gebunden.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Dienstleistungen

4.1. Jeder dem Christian Tölg erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbe-
stimmungen des BGB.

4.2. Für die Entwürfe und Werkzeichnungen des Christian Tölg als jeweilige persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.3. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

4.4. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang und Zeitraum verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Christian Tölg und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

4.5. Mit der Zahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm das Christian Tölg in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.

4.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

4.7. Dem Auftraggeber werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Christian Tölg.

5. Zusammenarbeit

5.1. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Anspruchpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

5.2. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

5.3. Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird
das Christian Tölg eine dem Auftraggeber zu übermittelnde Bestätigung er-
stellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung widerspricht.

6. Mitwirkungsleistungen

6.1. Der Auftraggeber unterstützt das Christian Tölg bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.

6.2. Vom Auftraggeber bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von der Agentur in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann jederzeit bei Christian Tölg angefordert werden. Ist eine Konvertierung der vom Auftraggebern überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Gültig ist der „AGD Vergütungstarif Design“.

6.3. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich mitzuteilen.

6.4. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

7. Leistungen

7.1. Die von dem Christian Tölg zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Angebotserstellung/Leistungsbeschreibung.

7.2. Ohne gesonderte Vereinbarung ist das Christian Tölg nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

7.3. das Christian Tölg ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

7.4. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und marken-
rechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschlägen, Konzeptionen, Entwürfen und sonstigen Leistungen nicht geschuldet.

8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

8.1. Das Christian Tölg ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

8.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Christian Tölg abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Christian Tölg im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss, ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

8.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

8.4. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise zur Erfüllung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

9. Leistungsänderungen

9.1. Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies dem Christian Tölg schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Auftraggebers und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung der Änderungswünsche sind mit den gültigen Stundensätzen des „AGD Vergütungstarif Design“ zu vergüten. Das Christian Tölg teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung unterbreiten oder darlegen, warum die Änderungswünsche nicht umsetzbar sind.

9.2. Vereinbarte Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung und Abstimmung der Änderungswünsche des Auftraggebers zuzüglich einer angemessenen Auslauffrist verschoben. Das Christian Tölg wird die neuen Termine mitteilen.

10. Freigabe

Nach Aufforderung des Christian Tölg ist der Auftraggeber zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können. Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsän-
derung (Ziff. 9) dar.

11. Vergütung

11.1. Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen. Sollten die Parteien keine ausdrückliche individuelle Vereinbarung zur Vergütung der Tätigkeit des Christian Tölg abschließen, gelten die Stundensätzen des „AGD Vergütungstarif Design“ € netto zzgl. Mehrwertsteuer als vereinbart; die Einräumung von Nutzungsrechten oder sonstigen Rechten ist gesondert zu vergüten.

11.2. Die Vorlage von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die das Christian Tölg für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

12. Fälligkeit der Vergütung

12.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

12.2. Bei Zahlungsverzug kann das Christian Tölg Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

12.3. Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als zwei Monate oder erfordert er von dem Christian Tölg besonders hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten. Die Vergütung ist jedoch unabhängig von der Fertigstellung – soweit die nicht völlig fertig gestellte Leistung ausschließlich durch Verschulden des Christian Tölg nicht fertig gestellt wurde – sechs Monate nach Auftragserteilung fällig.

12.4. Sämtliche Vergütungen gemäß dieser Vereinbarung sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1. An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

13.2. Die Originale der Entwürfe und Werkzeichnungen sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

13.3. Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Originale der Entwürfe und Werkzeichnungen gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

14. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

14.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Christian Tölg Korrekturmuster vorzulegen.

14.2. Die Produktionsüberwachung durch das Christian Tölg erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist das Christian Tölg berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

14.3. Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen.

14.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden dem Christian Tölg 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

15. Haftung

15.1. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

15.2. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung des Christian Tölg.

15.3. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet das Christian Tölg nicht.

15.4. Soweit das Christian Tölg notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen des Christian Tölg. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

15.5. Das Christian Tölg haftet nur bei eigenem Verzug und von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

16. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

16.1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

16.2. Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von dem Christian Tölg unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

17. Geheimhaltung, Datenschutz, Referenznennung

17.1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt und das Konditionsgefüge des zwischen ihnen bestehenden Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnen Erkenntnisse. Das Christian Tölg ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

17.2. Soweit sich das Christian Tölg Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Auftraggeberdaten und alle für die Vertragserfüllung weiteren Informationen und Unterlagen dem Dritten offen zu legen, bzw. zu verschaffen, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, insbesondere etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä.

17.3. Ungeachtet dessen darf das Christian Tölg den Auftraggeber auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenz nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrations-
zwecken öffentlich wiedergeben und auf sie verweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

17.4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Email ein offenes Medium ist. Das Christian Tölg übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.

18. Sonderregelungen Websitegestaltung / Internetdienstleistungen

18.1. Die Dienstleistungen des Christian Tölg in diesem Bereich können insbesondere die Erstellung und Testung der Webseiten des Auftraggebern mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Anmeldung bei Suchmaschinen, das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Auftraggeber über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Auftraggebern umfassen.

18.2. Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch das Christian Tölg nach den Wünschen des Auftraggebers, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertrags-
verhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Auftraggeber, übernimmt das Christian Tölg keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Auftraggeber hat sich bei Erhalt der Website davon zu überzeugen, dass die von dem Christian Tölg gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung dem Christian Tölg für die erstellten Seiten kann der Auftraggeber nur durch Abschluss eines Wartungsvertrages mit dem Christian Tölg erwirken. Das Christian Tölg übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Auftraggeber verfolgten bestimmten Zweck genügt. Das Christian Tölg ist bemüht, den Auftrag des Auftraggebers schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet das Christian Tölg nicht für Verluste, die dem Auftraggeber durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat das Christian Tölg eine Verzögerung der Leistungs-
erbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Christian Tölg die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Das Christian Tölg ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

18.3. Der Auftraggeber stellt das Christian Tölg von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Das Christian Tölg haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von dem Christian Tölg für pornografische oder sonstige strafbare Inhalte ist unzulässig. Das Christian Tölg prüft nicht, inwieweit die von ihr im Auftrag erstellten Websites inhaltlich und rechtlich, insbesondere im Hinblick auf Urheberrecht, Wettbewerbsrecht etc. mit deutschem, amerikanischem oder sonstigem Recht vereinbar ist. Der Auftraggeber ist alleinig dafür verantwortlich, ob der Inhalt einer Website juristisch einwandfrei ist.

18.4. Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.

18.5. Die Anmeldung erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung bei den gängigen und wichtigen Suchmaschinen durch das Christian Tölg nach beliebigem Ermessen, übernimmt jedoch keine Garantie für den Erfolg der Anmeldung.

18.6. Das Christian Tölg haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Auftraggebers ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Auftraggeber nach Abschluss überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch das Christian Tölg ausgeschlossen. Falls der Auftraggeber bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Das Christian Tölg ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.

18.7. Wird vom Auftraggeber ein Wartungsvertrag mit dem Christian Tölg abgeschlossen, ist sie dafür verantwortlich, die Seiten des Auftraggebers in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Auftraggeber ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Auftraggeber selbst sind – sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen – jederzeit möglich. Sie bedürfen jedoch einer Mitteilung an das Christian Tölg.

18.8. Soweit das Christian Tölg Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers ergeben sich darauf nicht. Im Rahmen der kostenlosen Websiteerstellung durch das Christian Tölg ist der Auftraggeber verpflichtet, die von festgelegten Gegenleistungen (z.B. das Tragen eines Werbebanners von dem Christian Tölg im oberen Bereich der Startseite) zu erbringen, ansonsten muss der Auftraggeber den entsprechenden Preis für die erbrachte Leistung bezahlen.

19. Vertragsdauer

Vertragsdauer ist die durch den Auftraggeber und dem Christian Tölg vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Köln. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist Köln Gerichtsstand.

21. Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Vielmehr wir die unwirksame Regelung durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

22. Sonstige Bestimmungen
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von dem Christian Tölg zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadensersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 50% des Netto-Auftragswertes, als vereinbart. Das Christian Tölg ist berechtigt, sämtliche Arbeiten in Referenzlisten zu verwenden und dabei den Namen und / oder die Firmenbezeichnung des Auftraggebers zu nennen. Sonstige Dienstleistungen des Christian Tölg, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfasst werden, werden nach eingehender Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber erbracht.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Christian Tölg

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